Allgemeine Geschäftsbedingungen von MKA Horsemanship Verena Urban vom 01.12.2022

§ 1 Vertragsabschluss

 

Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdetraining, Unterricht, Workshops, Beritt, Kurse) mit MKA Horsemanship Verena Urban gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

 

Angebote von MKA Horsemanship Verena Urban in Prospekten, Anzeigen, Webpage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGBs werden mit dem Vertrag (Berittvertrag) und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.

 

Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftklausel, bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 MKA Horsemanship Verena Urban bietet folgende Leistungen an:

Unterricht und Pferdetraining 

 

Unterricht auf dem Gelände des Reitstalls Begemann, Maschweg 77,  49152 Bad Essen

 

(Das betreten des Geländes des Reitstalls Begemann erfolgt nur nach Terminabsprache).
 

Trainingseinheiten: 

Eine Trainingseinheit beinhaltet 30-60 Minuten. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch MKA Horsemanship Verena Urban. MKA Horsemanship Verena Urban verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch MKA Horsemanship Verena Urban unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist MKA Horsemanship Verena Urban nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet. Während des Reitunterrichtes ist ein Reithelm emfohlen, bei Jugendlichen unter 18 Jahren aber Pflicht.
 

Kurs-Bedingungen: Stornogebühren / Zahlungsmodalitäten siehe unten. Unterbringung und Versorgung der mitgebrachten Pferde ist zwischen Hofbetreiber bzw. Hotel und Teilnehmer zu regeln. MKA Horsemanship Verena Urban hat keinerlei Pflichten, was die Obhut oder Versorgung der Pferde auf dem ausgeschriebenen Reitbetrieb betrifft. Das teilnehmende Pferd muss am Kurstag eine aktuelle Haftpflichtversicherung haben, Impfschutz Influenza/Tetanus wird empfohlen. Der Impfpass und der Equidenpass sind zum Kurs mitzubringen. Fotografieren und Filmen der Veranstaltung ist den Kursteilnehmern nur nach Absprache gestattet. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Bei Reitseminaren ist das Tragen einer Reitkappe für Jugendliche während des Kurses Pflicht, Erwachsenen wird es empfohlen. Die Veranstalterin MKA Horsemanship Verena Urban haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Teilnehmer oder Zuschauer entstehen, soweit der Veranstalter nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Bei Ausfall der Kursleiterin wird ein Ersatztermin gestellt. 

 

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von MKA Horsemanship Verena Urban zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können MKA Horsemanship Verena Urban dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

 

Die einzelnen Leistungsverträge oder Vereinbarungen sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

 

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Der Kunde muss damit rechnen, dass MKA Horsemanship Verena Urban Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann MKA Horsemanship Verena Urban Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Als Sicherungsleistung der Forderungen von MKA Horsemanship Verena Urban dient das Pferd des Kunden. Ist der Kunde mehr als 2 Monate im Verzug kann MKA Horsemanship Verena Urban die Beritt- Unterrichts oder Pferdetrainingsleistungen einstellen, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der weiteren Zahlung. .

 

§ 4 Zahlungsvereinbarung

 

  1. Beritt / Pferdeausbildung: Generell sind die Ausbildungskosten immer im Voraus zu entrichten.

 

 

§ 5 Ausfall

 

Grundsätzlich müssen die Pferde physisch (körperlich) und psychisch (geistig) gesund, schmerzfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein (dazu zählen auch Untugenden wie Koppen, Weben, Beißen, Schlagen). Alle Pferde müssen nachweislich, innerhalb der letzten neun Monate, gegen die Pferdegrippe (Influenza) geimpft sein. Bei Auftreten von Untugenden oder bei Nicht-Impfung, muss das Pferd sofort abgeholt werden, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung in voller Höhe.

 

Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit, individuellen Unterrichtes, Trainingspaketen und auf Kursen sind die Unterrichts-, Pferdetrainings-, Berittkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet.

 

Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdebesitzers, wird das Beritt-bzw. Trainingspferd durch MKA Horsemanship Verena Urban entsprechend der getroffenen Beritt- bzw. Pferdetrainingsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch der versäumten Arbeitseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Beritt/bzw. Pferdetrainingsvereinbarung. Eine Verlängerung der getroffenen Beritt-/Pferdetrainingsvereinbarung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers möglich.

 

5.1 erscheint der Pferdebesitzer nicht oder zu spät zum vereinbarten Training oder Unterricht wird die vereinbarte Unterrichtsleistung zu 100% fällig und eine Rückerstattung von Vorrauszahlungen grundsätzlich ausgeschlossen.

 

5.2 Bei Krankheit, z.B. lahmendes Pferd zu Beginn oder während des Pferdetrainings wird der Unterricht/Training sofort abgebrochen, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung.

 

5.3 Bei Absage eines vereinbarten Einzelunterrichtes von weniger als 48 Stunden (2 Tagen) wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, ausgenommen nicht angefallene Fahrtkosten.

 

5.5. Storno Kurs/Workshop: Solltest du die Teilnahme absagen müssen, so kannst du einen Ersatzteilnehmer stellen. Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Absage ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50% der Kursgebühren. Absage ab 2 Wochen vor Kursbeginn: keine Erstattung der Kursgebühren. 

 

5.5. Absage Beritt- bzw. Pferdetraining: Bei Absage einer Beritt- bzw. Pferdeausbildung von weniger als 4 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.

 

Eine kostenfreie Stornierung einer Vereinbarung von Beritt- bzw. Pferdetraining nur 6 Wochen im Voraus möglich.

 

5.6. Absage Wochenendkurs oder Tageslehrgang auswärts: Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Absage ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50% der Kursgebühren. Absage ab 2 Wochen vor Kursbeginn: keine Erstattung der Kursgebühren. 

 

5.8. Bei Ausfall von Verena Urban vor und/oder während einer Beritt-/Pferdeausbildungsvereinbarung kann MKA Horsemanship Verena Urban eine Vertretung stellen, ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.

 

Soweit MKA Horsemanship Verena Urban ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für MKA Horsemanship Verena Urban unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen können, tritt für MKA Horsemanship Verena Urban keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

 

Bei Absage von Unterricht, Beritt oder Pferdeausbildung durch MKA Horsemanship Verena Urban werden bereits geleistete Zahlungen an die jeweiligen Kunden rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein Schadenersatzanspruch seitens der Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Grundlage für § 5 und seine Unterpunkte ist das Datum der schriftlichen Anmeldung.

 

§ 6 Haftung

 

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet MKA Horsemanship Verena Urban. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MKA Horsemanship Verena Urban.

 

MKA Horsemanship Verena Urban haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis höchstens 2.300,00 Euro pro Schadenfall.

 

Der Beweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MKA Horsemanship Verena Urban oder der von ihr beauftragten Person oder Erfüllungsgehilfen ist durch den Pferdebesitzer zu erbringen.

 

§7 Anwendbares Recht

 

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§8 Salvatorische Klausel

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

 

Gerichtsstand ist Minden.